PH-Nr. 2.21.2

Richtlinie für die Nutzung der Lernplattform ILIAS der Pädagogischen Hochschule Zürich

(vom 20. Januar 2021)

Gestützt auf § 16a der Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln durch Studierende der Pädagogischen Hochschule Zürich und § 18a der Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln durch Mitarbeitende der Pädagogischen Hochschule Zürich verfügt der Verwaltungsdirektor:

§ 1 Zweck und Geltungsbereich

1 Diese Richtlinie regelt die Nutzung von ILIAS für das internet-basierte Lehren und Lernen an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH). ILIAS steht für Integriertes Lern-, Informations- und Arbeitskooperations-System
2 Die Richtlinie führt die Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln durch Studierende der Pädagogischen Hochschule Zürich und die Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln durch Mitarbeitende der Pädagogischen Hochschule Zürich in Bezug auf ILIAS näher aus.
3 Ablage und Archivierung richten sich nach der kantonalen Gesetzgebung und der Weisung zum Umgang mit Akten.

§ 2 Zuständigkeit

1 Für den Betrieb von ILIAS und alle damit verbundenen Prozesse und Supportleistungen sind das Webcenter und Digital Learning der PHZH zuständig.
2 Sie können ILIAS, Teile oder bestimmte Funktionen davon jederzeit für Wartungsarbeiten und zur Entwicklung des Angebots ändern oder ausser Kraft setzen. Entsprechend können sie die Nutzung und den Zugang beschränken. Sie sind bestrebt, ILIAS möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen und Ausfallzeiten kurz zu halten.

§ 3 Nutzungsberechtigung

1 ILIAS kann von Personen (Nutzende) genutzt werden, die
      a) über ein Benutzungsaccount an der PHZH oder einer mit SWITCHaai- oder SWITCH edu-ID-verbundenen Hochschule verfügen;
      b) sich registrieren, wobei die Informationen, die übermittelt werden, um sich zu registrieren, vollständig, korrekt und aktuell sein müssen;
      c) und von der anwendbaren Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln sowie der vorliegenden Richtlinie Kenntnis genommen haben.
2 § 9 bleibt vorbehalten

§ 4 Nutzungsumfang

ILIAS ist für die Verwendung zu Unterrichts-, Forschungs- und Informationszwecken in der Aus- und Weiterbildung an der PHZH bestimmt.

§ 4a Protokollierung der Aktivitäten und Darstellung des Lernfortschritts

1 Zwecks Nachvollzug des Bearbeitungsstandes/des Lernfortschritts werden Aktivitäten, die innerhalb der ILIAS-Umgebung getätigt werden, benutzerspezifisch protokolliert.
2 Die Lernfortschritte sind für die Nutzenden selbst vollumfänglich einsehbar. Die Modulverantwortlichen haben Einsicht in die Lernfortschritte der am Modul teilnehmenden Nutzenden betreffend Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Modul.
3 Die benutzerspezifischen Aktivitätsprotokolle werden nach zwei Jahren zu Beginn des Herbstsemesters gelöscht.

§ 5 Upload im Allgemeinen

1 Nutzende dürfen Materialien auf ILIAS hochladen, sofern sie nicht gegen Nutzungsvorschriften, weitere Bestimmungen der geltenden Rechtsordnung und Rechte Dritter verstossen.
2 Sie wahren die Rechte von abgebildeten oder anderweitig in ihren Rechten betroffenen Personen und verfügen über die erforderlichen Einwilligungen, die auch die entsprechende Nutzung mitumfassen.

§ 6 Upload von für die PHZH geschaffenen Materialien

Immaterialgüterrechtlich geschützte Materialien, die Mitarbeitende und immatrikulierte Studierende im Rahmen ihrer Tätigkeit, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH schaffen und deren ausschliesslichen Verwendungsrechte bei der PHZH liegen, dürfen diese vorbehältlich anderslautender Absprachen mit der zuständigen Abteilungs- oder Zentrumsleitung nur für die Verwendung an der PHZH freigeben.

§ 7 Upload fremder Werke

1 Nutzende dürfen urheberrechtlich geschützte Werke Dritter nur im von der Urheberin oder vom Urheber freigegebenen oder gesetzlich zulässigen Umfang und lediglich zum erlaubten Zweck auf ILIAS laden.
2 Sie beachten bei der Verwendung veröffentlichter Werke für den – ohne Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers zulässigen - Eigengebrauch gemäss Art. 19 des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte folgende Punkte:
      a) den tatsächliche Zugang zu den Werkexemplaren müssen sie rechtmässig erlangt haben;
      b) der Privatgebrauch betrifft lediglich die Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte und Freunde;
      c) als schulischer Eigengebrauch gilt nur die Werkverwendung der Lehrperson und der Schülerinnen und Schüler oder Studierenden zu Unterrichtszwecken in der Klasse bzw. im Rahmen einer Lehrveranstaltung;
      d) die betriebsinterne Vervielfältigung und Verbreitung darf nur zur PH-internen Information oder Dokumentation von Mitarbeitenden oder immatrikulierten Studierenden der PHZH erfolgen;
      e) das vollständige oder nahezu vollständige Kopieren ganzer Werkexemplare ist, soweit diese auch im Handel bezogen werden können, mit Ausnahme von lit. f) im Rahmen des schulischen oder betriebsinternen Eigengebrauchs nicht zulässig;
      f) die Nutzung von Radio- und TV-Sendungen in ihrer ganzen Länge durch Schulen mittels betriebsinternem Netzwerk ist gemäss dem Gemeinsamen Tarif 9 III erlaubt;
      g) auf Computerprogramme sind die Vorschriften zum Eigengebrauch nicht anwendbar.

§ 8 Download

1 Nutzende dürfen urheberrechtlich geschützte Werke, die ihnen auf ILIAS von anderen Nutzenden zugänglich gemacht werden, nur im von der Urheberin oder vom Urheber freigegebenen oder gesetzlich zulässigen Umfang und lediglich zum erlaubten Zweck verwenden. § 7 Abs. 2 ist anwendbar.
2 Im Übrigen gilt die Weisung zum Umgang mit geistigem Eigentum an der Pädagogischen Hochschule Zürich.

§ 9 Einschränkung und Ende der Nutzungsberechtigung

1 Mit dem Ausscheiden von Studierenden aus der PHZH oder mit Beendigung des Weiterbildungsverhältnisses wird die Nutzungsberechtigung eingeschränkt: Das Login bleibt erhalten, der Zugang zu den Inhalten der Lehrveranstaltungen wird deaktiviert. Das Webcenter der PHZH löscht auf Antrag der Nutzenden ihre Daten.
2 Den Mitarbeitenden, die aus der PHZH austreten, wird die Nutzungsberechtigung entzogen und ihre Daten werden gelöscht.
3 Der Zugang für Nutzende aus einer mit der PHZH über SWITCHaai- oder SWITCH edu-ID-verbundenen Hochschule erlischt mit dem Ausscheiden aus der entsprechenden Hochschule. Das Webcenter der PHZH löscht auf Antrag der Nutzenden deren Daten.

§ 10 Haftungsausschluss

1 Die ILIAS-Dienste, auf ILIAS geladene Informationen und Materialien werden auf der Basis "as-is" und "as-available" angeboten. Die PHZH gewährleistet weder Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit noch Qualität.
2 Die Nutzung von ILIAS erfolgt auf eigenes Risiko. Die PHZH übernimmt keine Gewähr, dass die Funktionen den Anforderungen der oder des Nutzenden genügen. Weder der Hersteller, der Entwickler noch die PHZH haften für irgendwelche Schäden oder Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, die aufgrund der Benutzung von ILIAS, eines Nutzungsausfalls oder Datenverlusts entstehen.
3 Die PHZH trägt keine Verantwortung für die in Diskussionsforen, Uploads, E-Mails oder in anderen ILIAS-Diensten veröffentlichten Inhalte oder für die Links zu Webseiten Dritter und deren Inhalte.

§ 11 Begleitforschung

1 Für die Verbesserung von ILIAS werden einsatzbegleitende Forschungen durchgeführt.
2 Für die Begleitforschung werden alle Aktivitäten, die Nutzende innerhalb der ILIAS-Umgebung tätigen, in anonymisierter Form protokolliert. In der Protokolldatei werden keine Informationen gespeichert, aus denen die Identität der Nutzenden rückverfolgt werden kann.
3 Die anonymisierten protokollierten Daten über den Abruf von Materialien und die Inanspruchnahme von ILIAS-Angeboten können durch das Forscherteam ausgewertet werden. Ebenso können gestützt auf diese Daten Nutzungsstatistiken zur Optimierung der Lernplattform und der einzelnen Lerninhalte erstellt werden.
4 Die demographischen Merkmale, die Nutzende der PHZH mitteilen, werden unter Pseudonym der Forschergruppe zur Erstellung von Statistiken zur Verfügung gestellt.
5 Forschungsergebnisse sowie Nutzungsstatistiken können in aggregierter Form publiziert werden.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Richtlinie ersetzt diejenige vom 29. August 2012 und tritt auf den 1. Februar 2021 in Kraft. Sie wird im Intranet und Internet (einschliesslich Studweb) publiziert.