Digitale Basiskompetenzen: Rechtliche Aspekte
Urheberrecht: Ist das erlaubt?
 
Schauen Sie sich den kurzen Clip an. Was sagt Ihr Bauchgefühl zum geschilderten Fallbeispiel? Ist das erlaubt? Geben Sie spontan Ihre Einschätzung ab, indem Sie an der Umfrage unten teilnehmen.
Lesen Sie anschliessend die Auflösung, indem Sie das Akkordeon aufklappen.
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Bestimmt haben Sie bemerkt, dass Beas Verhalten aus rechtlicher Sicht kritisch zu beurteilen ist. Ein Gemälde ist grundsätzlich bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers rechtlich geschützt. Dies trifft auch auf die Werke der Literatur und der Musik zu. Da der Künstler Andy Warhol 1987 verstorben ist, sind seine Werke nach wie vor durch das Urheberrecht geschützt. Für den Eigengebrauch darf Bea trotzdem ein Foto des Gemäldes machen, wenn die Galerie dies nicht verbietet. Als Hausherr kann nämlich ein Museum oder eine Galerie den Besucher:innen das Fotografieren untersagen. Ausserdem kann der Leihgeber, also diejenige Partei, die das Gemälde dem Museum oder der Galerie ausleiht, das Fotografieren im Leihvertrag ausdrücklich untersagen. Bea darf das Foto also nur knipsen, wenn die Galerie dies zulässt.
Im Anschluss an den Galeriebesuch nutzt Bea das Foto als Profilbild. Dadurch macht sie das Gemälde einem breiten Kreis von Personen zugänglich. Da das Gemälde urheberrechtlich geschützt ist, ist jedoch eine Nutzung über den Eigengebrauch hinaus unzulässig. Der Eigengebrauch schliesst die Familie und einen engen Freundeskreis mit ein, was bei einer Nachrichten-App üblicherweise nicht zutreffend ist. Bea darf das Foto also nicht ohne Weiteres als Profilbild in ihrer Nachrichten-App einsetzen.




